Digitalisierung im Pflegedienst fördern lassen: bis zu 12.000 Euro einmalig beantragen
Wer einen ambulanten Pflegedienst gründet, hat viele Kosten auf einmal: Zulassung, Versorgungsvertrag, erstes Team, erste Klienten. Mitten in dieser Liste geht eine Frage oft unter: die richtige Software. Doch genau hier greift die PpSG Förderung Pflegedienst. Der Staat unterstützt diese Entscheidung nämlich finanziell. Denn wer von Anfang an auf digitale Technik setzt, kann einmalig bis zu 12.000 Euro über die Pflegeversicherung beantragen.
PpSG Förderung Pflegedienst: was steckt dahinter?
Der Gesetzgeber hat das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG) 2019 eingeführt. Sein Ziel ist klar: Die Pflege soll digitaler werden. Deshalb hilft er Pflegeeinrichtungen dabei mit Geld.
Konkret heißt das: Die Pflegeversicherung zahlt einen Teil der Kosten für digitale Geräte und Technik. Die Rechtsgrundlage dafür ist § 8 Abs. 8 SGB XI. Deshalb erhält jede Einrichtung einmalig einen Zuschuss von bis zu 12.000 Euro. Wichtig für deine Planung: Die Förderung deckt 40 Prozent der Kosten. Also trägst du selbst 60 Prozent. Willst du die volle Summe nutzen, brauchst du folglich rund 30.000 Euro für digitale Ausstattung.
Ursprünglich war das Programm befristet. Der Gesetzgeber hat es aber mehrfach verlängert. Zuletzt setzte er durch das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) eine neue Frist: den 31. Dezember 2030. Du kannst die Förderung also weiterhin beantragen.
Quelle: GKV-Spitzenverband – Finanzierungs- und Fördervorhaben
PpSG Förderung Pflegedienst: wer sie beantragen kann
Die Förderung gilt für ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen. Das schließt auch neu gegründete Pflegedienste ein – sofern sie einen Versorgungsvertrag nach SGB XI haben.
Du stellst den Antrag direkt bei deiner Pflegekasse. Welche Kasse zuständig ist, hängt von deiner Region ab. Im Zweifel helfen dir die Landesverbände der Pflegekassen weiter. Außerdem bietet der GKV-Spitzenverband eine offizielle Orientierungshilfe an.
Wofür kannst du das Geld nutzen?
Bei der PpSG Förderung Pflegedienst zahlt die Pflegeversicherung für digitale und technische Ausrüstung. Dazu zählen zum Beispiel:
Pflegesoftware für Tourenplanung, Dokumentation und Abrechnung
Mobile Endgeräte für dein Team (Tablets, Smartphones)
Hardware für die Büroorganisation
Technische Ausstattung, die deine Pflegeprozesse direkt unterstützt
Kurz gesagt: Alles, was deine Pflegekräfte im Alltag digital entlastet, gehört grundsätzlich dazu.
Warum das für Gründer besonders interessant ist
Bei der PpSG Förderung Pflegedienst zählt für Gründer vor allem der richtige Zeitpunkt. Baust du deinen Pflegedienst neu auf, hast du einen klaren Vorteil: Du musst keine alten Strukturen erst ändern. Deshalb kannst du von Anfang an die passende Lösung wählen. Gleichzeitig senkt die Förderung deine ersten Kosten.
Bis zu 12.000 Euro Zuschuss decken je nach Anbieter und Bedarf einen spürbaren Teil deiner Startkosten ab. Gerade am Anfang zählt jede Entlastung für deine Liquidität. Kennst du die Förderung nicht oder beantragst sie zu spät, verschenkst du also bares Geld.
huskycare als förderfähige Software für den Pflegedienst
huskycare ist eine cloudbasierte Pflegesoftware. Sie bündelt Tourenplanung, Pflegedokumentation und Abrechnung in einer Lösung. Für die PpSG-Förderung ist das wichtig: huskycare gehört genau zu der digitalen Technik, die der Gesetzgeber fördern will. Denn die Software entlastet deine Pflegekräfte im Alltag direkt und senkt den Verwaltungsaufwand.
Das heißt für dich in der Praxis: Du kannst die Kosten für Lizenz, Einrichtung und Hardware als Förderantrag einreichen. Vorausgesetzt, du erfüllst die weiteren Bedingungen.
Wichtig: Die Bedingungen können je nach Pflegekasse leicht variieren. Sprich deinen Antrag deshalb früh mit deiner Pflegekasse ab, bevor du Geld ausgibst.
So beantragst du die PpSG Förderung Pflegedienst
Versorgungsvertrag abschließen – ohne anerkannte Pflegeeinrichtung nach SGB XI stellst du keinen Antrag
Zuständige Pflegekasse identifizieren – in der Regel die Kasse, bei der du als Einrichtung zugelassen bist
Antrag einreichen – mit geplanten oder bereits getätigten Ausgaben für digitale Ausrüstung
Bewilligung abwarten, bevor du größere Investitionen final abrechnest
Digitalisierung ist keine Kostenstelle – sie ist eine Investition
Gründest du einen ambulanten Pflegedienst, denkst du zuerst an Klienten, Touren und Personal. Das ist verständlich. Aber eine andere Frage entscheidet langfristig mit: Wie laufen Dokumentation, Abrechnung und Planung? Denn davon hängt ab, ob dein Betrieb effizient läuft oder ständig Nacharbeit produziert.
Die PpSG Förderung Pflegedienst ist ein klares Signal vom Gesetzgeber: Er will mehr Digitalisierung in der Pflege und zahlt dafür. Nutzt du das gleich beim Start, baust du auf einem soliden Fundament.
Die Förderung nutzen, bevor sie ausläuft
Bis zu 40 % der Anschaffungskosten für digitale Ausstattung übernimmt die Pflegekasse – ein Zuschuss, der bis 2030 zur Verfügung steht, aber ungenutzt verstreicht, wenn der Antrag nicht gestellt wird. Wer frühzeitig plant, welche Software wirklich zum eigenen Pflegedienst passt, holt sich nicht nur die Förderung, sondern auch die Grundlage für effizientere Prozesse von Anfang an.

(Sales Executive huskycare)
bis zu 12.000 € Zuschuss, weniger Eigenanteil, mehr digitale Ausstattung.
Mit huskycare die PpSG-Förderung optimal nutzen
Wir zeigen praxisnah, wie huskycare die passende digitale Ausstattung liefert, mit der sich die PpSG-Förderung optimal ausschöpfen lässt – von Tourenplanung bis Abrechnung.
